Umfassende Beratung beim Rechtsanwalt für Familienrecht
Der Gang zum Rechtsanwalt ist für viele Menschen nicht leicht, denn dort muss man seine Probleme offenbaren. Allerdings ist es oft nötig, einen Anwalt zu konsultieren, denn nur er kann zu einer Problemlösung beitragen. Dabei ist die Beratung stets professionell und jederzeit diskret, sodass man das Anliegen vertrauensvoll schildern kann. Besonders der Bereich des Familienrechts erfordert meist die Offenlegung des persönlichsten Lebensbereichs, daher sollte die Beratung stets von einem Rechtsanwalt für Familienrecht wie Mag. Franz Hofmann durchgeführt werden. Er verfügt über die notwendige Erfahrung vieler vergangener Fälle und bildet sich kontinuierlich fort. Daher verfügt er über die Kenntnis der aktuellen Rechtslage und verfolgt die Urteile der Rechtsprechung.
Vor allem in Scheidungssachen sollte auf eine Beratung vom Rechtsanwalt für Familienrecht nicht verzichtet werden. Bei einer Scheidung sind nicht nur zahlreiche Formalitäten zu erledigen, die der Anwalt zuverlässig ausführt. Zudem müssen viele finanzielle Fragen geklärt werden. Je nach den vorhandenen Regelungen stehen den Ehepartnern verschiedene Ansprüche gegeneinander zu. Entscheidend dafür ist, ob ehevertragliche Regelungen getroffen wurden. Wurde Gütertrennung vereinbart, behält jeder Ehepartner das von ihm persönlich erwirtschaftete Vermögen. Zudem stehen jedem die Gegenstände zu, die er selbst erworben hat. Wurde gemeinschaftliches Eigentum angeschafft, wird dieses geteilt. Diese Teilung kann durch Verkauf oder durch Ausgleichszahlungen erfolgen. Wurde jedoch Gütergemeinschaft vereinbart, die auch gesetzlich eintritt, sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde, wird jegliches in der Ehe erwirtschaftetes Vermögen beiden Ehepartnern zugerechnet. Daher sind bei einer Scheidung diesbezüglich Ausgleichszahlungen zu tätigen. Das bedeutet für den Ehepartner, der beispielsweise ein höheres Einkommen hat, dass diese Einkommensdifferenz durch Zahlungen an den anderen Ehepartner ausgeglichen wird. Weiterhin sind nach einer Scheidung möglicherweise Unterhaltszahlungen zu tätigen. Über die Höhe der Ansprüche oder der zu tätigenden Zahlungen informiert ebenfalls der Rechtsanwalt, sollte ein möglicher Ehevertrag keine diesbezüglichen Regelungen enthalten.
Noch komplexer gestaltet sich die Situation, wenn eine Ehe geschieden wird, aus der gemeinsame Kinder hervorgegangen sind. In diesen Fällen ist nach der Scheidung neben den oben genannten finanziellen Fragen auch die Frage des Sorgerechts zu klären. Diesbezüglich bleiben den Eltern mehrere Möglichkeiten. Die optimale Lösung ist, dass sich beide Elternteile nach Beratung durch den Rechtsanwalt für Familienrecht das Sorgerecht teilen und diesbezüglich eine Sorgerechtsregelung aufsetzen. Somit ist geklärt, wer zu welchen Zeiten das Sorgerecht ausübt. Scheitert jedoch eine solche Einigung, muss in letzter Instanz das Familiengericht darüber entscheiden, wie das Sorgerecht zwischen den Elternteilen aufgeteilt wird. Das Gericht kann ebenfalls ein geteiltes Sorgerecht bestimmen. In vielen Fällen beantragen jedoch die Elternteile unabhängig voneinander das alleinige Sorgerecht. Jedoch führen solche Anträge zu belastenden Gerichtsverfahren, weshalb stets versucht werden sollte, eine gütliche Einigung zu erarbeiten.