Rechtsanwalt für Familienrecht: klassischer Beruf unter den Juristen
Der Beruf eines Rechtsanwaltes zählt zu den klassischen Berufen unter den Volljuristen. Dabei muss ein Rechtsanwalt das Studium der Rechtswissenschaft durchlaufen haben und erfolgreich das erste Staatsexamen abgeschlossen haben. Weiterhin ist dann für den Diplom-Juristen ein zwei-jähriges Referendariat verpflichtend. Nach dem Referendariat muss das zweite Staatsexamen ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden. Erst nach Abschluss dessen kann eine Aufnahme Anwaltstätigkeit erfolgen. Hierfür muss aber ebenfalls noch eine Spezialisierung erfolgen, die dem Volljuristen dann den Titel des Fachanwaltes verleiht. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kümmert sich dabei um alle Streitigkeiten rund um die Bereiche der Familie und Ehe als schützenswerte Güter. Hierbei stehen insbesondere das Treffen von fairen Entscheidungen und ein Ausgleich unter allen Beteiligten im Vordergrund, sodass eine Gleichberechtigung herrscht. Dabei kann der Anwalt bei Streitigkeiten seinen Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten. Dabei sind die Beratungsfelder und Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes für Familienrecht breit gefächert. Sie reichen von Beratungen und gerichtlichen Vertretung bei der Trennung vom Ehegatten und einem entsprechenden Antrag auf Scheidung über die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, der Unterstützung in Sorgerechts- und Umgangsverfahren, der Gestaltung des Versorgungsausgleichs bis hin zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Die Beratung und gerichtliche Vertretung im Falle einer Trennung und einer Scheidung
Ein wichtiges Teilgebiet des Rechtsanwalts für Familienrecht besteht in der Beratung und der Verfolgung von Trennungen und im Falle einer Scheidung. Für die Scheidung einer Ehe ist ein Beschluss durch das zuständige Familiengericht vonnöten. Für diesen Beschluss ist ein Scheidungsantrag erforderlich, welcher von einem Rechtsanwalt eingereicht werden muss. Hierbei besteht die Aufgabe des Anwaltes neben dem Einreichen des Scheidungsantrages insbesondere in der Darlegung, dass die Ehe gescheitert ist. Im Falle einer Trennung muss ebenfalls der Umgang mit der ehelichen Wohnung geregelt werden. Während der Trennung haben nämlich beide Ehegatten ein Nutzungsrecht der gemeinsamen Ehewohnung. Eine weitere Aufgabe im Bereich der Scheidung besteht in der Klärung bestimmter Zugewinne und die Verteilung von Vermögen. Hierbei können beispielsweise eheliche Unterhaltspflichten zu klären sein.
Die Beratung im Bereich Unterhalt und die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Im Rahmen einer Trennung von Kindeseltern muss in der Regel weiterhin die Frage geklärt werden, welche Unterhaltsansprüche bestehen. Beispielsweise besteht ein Anspruch auf Unterhalt gegen den Elternteil, bei welchem das Kind nach der Trennung nicht lebt.
Die Beratung im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts
Neben der Klärung von finanziellen Gegebenheiten im Rahmen der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen müssen ebenfalls Sorge- und Umgangsrecht geregelt werden. Hierbei stehen vor allem Themen wie beispielsweise die Obhut der Kinder, der Besuch und die Festlegung von Schulen, die ärztliche Versorgung der Kinder sowie bestimmte Behördengänge im Mittelpunkt. Im Rahmen von Gerichtsprozessen oder im Rahmen außergerichtlicher Einigungen können hier genaue Regelungen für den Umgang mit den Kindern festgehalten werden.
Für weitere Informationen können Sie Seiten wie z. B. von Mag. Franz Hofmann besuchen.