Übergabsverträge befriedigen Übergeber und Übernehmer
Jedes Jahr wechseln viele Höfe ihren Besitzer. Die Übergabe – vor allem bei landwirtschaftlich genutzten Anwesen – erfolgt immer über einen Notar, der die Übergabsverträge aufsetzt. Dieser Notar ist stets ein Rechtsanwalt. Er muss auch während der schriftlichen Einigung anwesend sein und diese mit seiner Unterschrift bestätigen. Seine Funktion besteht im Wesentlichen in der Beratung und Einhaltung der formellen Vorschriften. Nach dem Abschluss des Vertrages und der Zahlung des Kaufpreises geht die bestimmte Liegenschaft an den Übernehmer über.
Die Übergabsverträge sind immer mit Gegenleistungen verbunden, die die Übernehmer erbringen. Hier bieten sich unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten an. Da einige Übergeber im landwirtschaftlichen Bereich meistens keine ausreichenden Rentenzahlungen erwirtschaften konnten, zahlen die Übernehmer ihnen einen angemessenen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt. Möchte der jeweilige Übergeber weiter auf dem Altenteil des Hofes leben, wird ihm ein Wohngebrauchsrecht eingeräumt. Um alle steuer- und pensionsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, bringt der Notar sein gesamtes rechtliches Wissen ein.
Die Einzelheiten der Übergabsverträge werden jeweils bei einem Termin mit dem Notar wie beispielsweise DER NOTAR - Mag. Bertold Hauser besprochen. Um den endgültigen Vertrag aufzusetzen, benötigt der Rechtsanwalt einige gesetzlich vorgeschriebene Angaben.
Zuerst legen alle Parteien ihre gültigen Ausweise vor. Dazu kommen die Sozialversicherungsnummern des Übernehmers sowie des Übergebers. Gibt es noch Kinder, dann müssen diese ebenfalls ihre Papiere einreichen. Ferner benötigt er die Geburtsurkunden. Dazu kommen in manchen Fällen Sterbeurkunden und Erbscheine. Um die Größe und den Wert des Grundstücks sowie die Baulasten zu bestimmen, muss ihm der Grundbuchauszug vorliegen. Für den Einheits- und den Bodenwert aller maßgeblichen Parzellen sind die Bescheide des Finanzamtes notwendig. Diese können auch online beantragt und dem Notar direkt zugestellt werden.
Für den Übergabsvertrag liegt auch ein Plan mit der genauen Flächenaufteilung vor, in dem alle Baulasten eingetragen sind. Können diese Unterlagen von den Parteien nicht rechtzeitig beschafft werden, fordert der Notar sie auch im Auftrag an. Die damit verbundenen Kosten verteuern jedoch den Vorgang.
Die meisten Notare verfügen über eine Checkliste, die sie vor der Besprechung und Planung des Übergabsvertrages an die Beteiligten aushändigen. Mit ihrer Hilfe können die maßgeblich Beteiligten einige Problemstellungen klären und sich die notwendigen Fragen überlegen.
Wann ist der Stichtag für die Übergabe der Gebäude und Ländereien? Wird ein Belastungs- und Veräußerungsverbot während der Lebenszeiten des Übergebers vereinbart? Beantragte der Übergeber eine Bauförderung, die der Übernehmer noch abzutragen hat?
Handelt es sich um Übergabsverträge mit einem jeweiligen Kaufpreis, dann wird dieser zusätzlich vereinbarte Betrag auf ein Treuhänderkonto eingezahlt. Dieses Konto wird wiederum vom Notar geführt. Mit dem zentralen Instrument stellen die Beteiligten sicher, dass die Übergabe stets mit der Bezahlung verbunden bleibt. Um die Ordnungsmäßigkeit zu gewährleisten, überprüft die zuständige Kammer in regelmäßigen Abständen die für diese Vorgänge zuführenden Bücher und Konten.