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Was bei dem Recht beachtet werden sollte


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Was bei dem Recht beachtet werden sollte

Du interessierst dich für das Recht und die spannendsten Gesetze? Möchtest du mehr über das Recht erfahren und in gut verständlichen Texten lesen? Wenn du diese Fragen mit „ja“ beantworten kannst, bist du auf diesem Blog genau richtig! Hier erfährst du das Neueste in Sachen Recht. <br\>Obwohl es viele verschiedene Blogs über das Recht gibt, ist dieser Blog geeignet für dich. Der Blog hilft allen weiter, die bisher wenig Erfahrung mit Recht gemacht haben und nun sich auf dem Gebiet weiterbilden und mehr über das Thema erfahren möchtest. Die Beiträge in dem Blog sind einfach zu lesen und für jeden geeignet. <br\><br\>Auf dem Blog könnt ihr die Beiträge lesen und dem Autor Fragen zu dem Thema stellen. Wenn ihr bereits eigene Erfahrungen gesammelt habt, könnt ihr diese teilen und in Diskussionen treten. Viel Spaß!

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Abwicklung von Kaufverträgen - Rechte für beide Seiten

Der Kaufvertrag ist sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer die ideale Möglichkeit, alle Rechte beider Seiten im Rahmen der Veräußerung festzulegen. Wir kaufen jeden Tag stets und ständig etwas. Und auch wenn vielen Menschen der Kaufvertrag nicht bewusst ist, tatsächlich gehen wir jeden Tag mindestens einen Kaufvertrag ein, beim Brötchen holen am Morgen in der Bäckerei angefangen. Dabei wollen wir Ihnen an dieser Stelle das Thema Abwicklung von Kaufverträgen einmal näher vorstellen und daher verdeutlichen, was es dabei zu beachten gibt. Denn wussten Sie schon, dass es auch manche Kaufverträge gibt, die nicht ohne weiteres so abgeschlossen werden können? Nein? Noch ein Grund mehr weiterzulesen.

Der Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist im HGB festgesetzt. Mindestens ein Kaufmann ist in den meisten Kaufverträgen beteiligt. Das alles mag durchaus kompliziert klingen, ist es jedoch nicht. Wenn Sie am Morgen beim Bäcker Brötchen kaufen, ist das ein perfektes Beispiel für einen Kaufvertrag. Sie erklären Ihren Willen zum angegeben Preis eine bestimmte Ware im Austausch gegen Geld zu kaufen. Im Gegenzug überträgt der Kaufmann, in dem Fall die Bäckerei, Ihnen die Eigentums- und Besitzrechte. So einfach kann ein Kaufvertrag.

Sie werden sich jetzt vielleicht fragen, wann fülle ich denn beim Brötchen kaufen einen Vertrag aus? Diese Frage ist berechtigt. Um alles einfacher zu halten, gibt das HGB hier mehrere Möglichkeiten. Denn Kaufverträge können sowohl schriftlich, als auch mündlich geschlossen werden. Den Großteil der Waren können Sie ohne Probleme ohne schriftlichen Kaufvertrag kaufen. Beim Großteil der erhältlichen Waren wäre es auch deutlich komplizierter, müsste erst ein schriftlicher Kaufvertrag ausgefüllt werden.

Wo ein schriftlicher Kaufvertrag notwendig ist

Bei all der Flexibilität in Sachen Abwickelung gibt es dennoch Bereiche, wo ein mündlicher Kaufvertrag nicht einfach so geschlossen werden kann. Bei Brötchen, Lebensmitteln oder ein Paar Schuhe verlangt in der Regel meist keiner einen schriftlichen Kaufvertrag. Der Hauskauf ist jedoch hier ein anderes Beispiel. Bei der Abwicklung von Kaufverträgen benötigt daher ein Haus auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag, der zudem auch notariell erfasst wird.

Als Faustregel gilt hier, wenn ein Kaufvertrag mit besonderen Rechten und Pflichten seitens des Verkäufers und des Käufers einhergeht, reicht ein mündlicher Kaufvertrag. Bei einem Haus geht es nicht nur um den Kaufpreis, sondern um die Wohnfläche und ggf. Baumängel die den Kaufpreis reduzieren. Hier ist es logischerweise deutlich mehr an Pflichten und Rechte beider Seiten, die dadurch erfasst werden.

In jedem Fall stellt ein Kaufvertrag für beide Seiten Rechte und Pflichten dar. Bei schriftlichen Kaufverträgen werden eben diese Rechte und Pflichten noch zusätzlich durch die Verschriftlichung abgesichert und festgehalten.

Auf Seiten, wie von Notariat Dr. Roland Gintenreiter, kann man sich weiter informieren.